VergabeBrief

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Entscheidungen

Hier finden Sie alle relevanten Entscheidungen des EuGH und BGH als Download.

Entscheidungen des EuGH
Entscheidungen des BGH

Änderung der EU-Schwellenwerte

Die EU-Schwellenwerte wurden überarbeitet.
Seit dem 1. Januar 2020 gelten folgende neuen Schwellenwerte ohne Umsatzsteuer:
Bauleistungen (VOB/A, SektVO): 5.350.000 EUR;
Konzessionen: 5.350.000 EUR;
Liefer- und Dienstaufträge (allgemein): 214.000 EUR;
Liefer- und Dienstaufträge (zentrale Regierungsbehörden im Sinne des Anhangs I der Richtlinie 2014/24/EU): 139.000 EUR;
Liefer- und Dienstaufträge (Sektorenbereich): 428.000 EUR;
Liefer- und Dienstaufträge (Sicherheit und Verteidigung): 428.000 EUR;
Der Schwellenwert für soziale und andere besondere Dienstleistungen von 750.000 EUR wurde nicht geändert und gilt weiterhin fort.
Für Vergabeverfahren, die vor dem 1. Januar 2020 eingeleitet wurden, gelten die alten Schwellenwerte weiter.

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